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EINE ANALYSE DER GESETZESäNDERUNGEN 'KORB II' IN BEZUG AUF D IBD

EDITORIAL DESCONOCIDA
10 / 2004
9783838683096
Alemán

Sinopsis

Inhaltsangabe:Zusammenfassung: Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit der seit geraumer Zeit diskutierten Problematik der Neuregelung des º 8a KStG zur GesellschafterFremdfinanzierung. Neben einer kurzen Erläuterung der Geschichte des º 8a KStG, die dazu dienen soll, den Kontext der Neuregelung verständlich zu machen, wird im Schwerpunkt darauf eingegangen, in welchen Bereichen Veränderungen gegenüber der früheren Rechtslage stattgefunden haben und wie diese durch den Gesetzgeber umgesetzt wurden. Weiterhin werden die rechtlichen Auswirkungen auf die betroffenen Personengruppen aufgezeigt. Nach Abhandlung der geänderten Rechtslage bei rein inländischen und grenzüberschreitenden Konzerngestaltungen werden im Anschluss die neu geschaffenen Vorschriften für fremdfinanzierte Anteilsverkäufte innerhalb eines Konzerns und für nachgeschaltete Personengesellschaften sowie die Veränderungen bei Holdinggesellschaften näher beschrieben. Zivilrechtlich gesehen besteht Entscheidungsfreiheit bei der Finanzierungsstruktur einer Gesellschaft, solange die Kapitalerhaltungs- bzw. Kapitalausstattungsregeln beachtet werden. Eine Zuführung von Kapital kann über Eigen- oder über Fremdkapital erfolgen. Unter steuerlichen Gesichtspunkten werden die Gegenleistungen, wie z. B. Zinsen bei Fremdkapital und Gewinnausschüttungen bei der Gewährung von Eigenkapital, einkommen- oder körperschaftsteuerrechtlich unterschiedlich behandelt. Da die Finanzierung mit Fremdkapital zur Gewinnabsaugung in der Regel steuerlich vorteilhafter ist, soll die Vorschrift des º 8a KStG eine übermäßige Fremdkapitalausstattung verhindern. Wegen der Komplexität sowie der Relevanz für die meisten Gesellschaften und der Reichweite der Änderungen ist eine erhöhte Fokussierung auf den º 8a KStG n. F. entstanden. Längst nicht alle Problembereiche sind bisher erschöpfend geklärt worden. Aus diesen Gründen kann diese Darstellung zwar nur eine Momentaufnahme sein, jedoch trotzdem Grundlagen für die künftige Verfahre

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